Barrierefreiheitserklärung
Selbstverpflichtung zur Barrierefreiheit nach WCAG 2.1 AA.
Selbstverpflichtung
MWCC Markus Weigl Consulting & Coaching e.U. ist als Dienstleister-Kleinstunternehmen nach derzeitiger Rechtslage voraussichtlich nicht unmittelbar verpflichtet, das österreichische Barrierefreiheitsgesetz (BaFG, in Kraft seit 28. Juni 2025) auf private Webseiten anzuwenden. Wir verpflichten uns dennoch freiwillig zur Einhaltung der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA.
Konformitätsstatus
Die Website markusweigl.at wurde von Grund auf nach den Anforderungen der WCAG 2.1 AA gestaltet und implementiert. Sie ist im Wesentlichen konform mit den vier Grundprinzipien: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich, robust.
Was umgesetzt ist
- Semantisches HTML5 mit klar gegliederten Landmark-Regionen (
header,main,footer,nav) - Sichtbarer Fokus-Ring an allen interaktiven Elementen (
:focus-visiblemit goldenem Akzent) - Tastaturbedienbarkeit ohne Tab-Falle, kein Maus-Zwang
- Aussagekräftige Alternativtexte für inhaltliche Bilder; dekorative Bilder mit
alt=""undrole="presentation" - Mindest-Kontrast 4,5:1 für Fließtext, 3:1 für große Schrift und grafische Elemente
- Mindest-Schriftgröße 17 Pixel im Fließtext, fluide Skalierung über Viewport-Bereiche
- Skiplink „Zum Inhalt springen" als erstes fokussierbares Element
- Sprachattribute auf HTML-Ebene (
lang="de") - Formulare mit verknüpften Labels, Fehlermeldungen mit
aria-live - Keine Auto-Sliders, keine ungefragten Bewegungen, keine modalen Pop-ups
- Selbstgehostete Schriften (woff2 lokal, keine externen Font-CDNs)
Bekannte Einschränkungen
Aktuell sind keine wesentlichen Einschränkungen bekannt. Sollten Sie auf eine Hürde stoßen, bitten wir um eine Rückmeldung — wir bessern zeitnah nach.
Feedback und Kontakt
Wenn eine Stelle auf dieser Website nicht barrierefrei erscheint oder Sie eine Information in einem anderen Format benötigen, freue ich mich über Rückmeldung:
E-Mail: kontakt@markusweigl.at
Telefon: +43 664 210 29 81
Antwort in der Regel innerhalb von fünf Werktagen.
Stand
Diese Erklärung wurde am 31. Mai 2026 erstellt und wird regelmäßig überprüft und aktualisiert.